Über uns

Wir haben fast 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Kesselverschmutzung und deren erfolgreichen Beseitigung. Neben den bereits bekannten Verfahren der Sprengreinigung bieten wir die Abreinigung Ihrer Anlage mittels Explosionsreinigung durch Pyrotechnik an.

Übersicht

  • Gegründet Ende 2017 mit Gebrauchsmuster Erteilung zur Online Sprengreinigung in Kraftwerken, Müllverbrennungsanlage sowie Biomasseverbrennungen mittels Pyrotechnik (alleiniger Inhaber der rechte hierfür)
  • Zulassung als Sprengfirma gemäß §7 des SprengG sowie berechtigt zur Online Sprengreinigung von Kraftwerkskesseln durch erweiterte Zulassung für den Einsatz in heissen Massen
  • In heißen Massen sprengen wir mit unserem neuen SMART SHOT Spreng System
  • natürlich auch Sprengungen in den meisten anderen gebräuchlichen Systemen möglich und zugelassen (Bsp.: Großbohrlochsprengen, FSX- sprengen, Gesteinssprengungen)
  • Schwerpunkt allerdings in der Kraftwerksindustrie

Als alleiniger Inhaber des Gebrauchsmusters für die Verwendung von Pyrotechnik zur Kesselreinigung bieten wir Ihnen folgende Verbesserungen zu bestehenden Systemen an:

  • Unser neues Explosionsreinigungsystem ist seit 2017 erfolgreich im Einsatz und hat folgende Vorteile gegenüber herkömmlichen Systemen:
  • Der neuentwickelte technische Explosivstoff hat geringe Explosionsgeschwindigkeiten bei höherem Gasvolumen.
  • Dadurch ist die Gefahr von Rohrreissern und Beschädigungen an den Rohren fast auszuschließen, dies auch bei direkter Berührung der Ladung mit den Rohren!

Keine Gefahr durch Schäden durch Metallpartikel.

Es werden keine Alurohre oder Sprengzünder mit Metallmantel verwendet.

  • Das hohe Gasvolumen unseres Systems gewährleistet einen deutlich erhöhten Reinigungseffekt. Die Erfahrung hat gezeigt, das etwa nur 1/3 der Ladungen,
  • verglichen mit dem Sprengen mit Alurohren, nötig sind.
  • Die Explosionsreinigung ist auch ohne Alurohr in den Rohrpaketen / zwischen den Rohren möglich (zum Patent angemeldet)

Das neue Verfahren ist behördlich NICHT als Sprengen eingestuft!

Daher auch bei einem Verbot von Sprengreinigung durch die Versicherung des Betreibers anwendbar.